zwischen
Auftragnehmer (Dienstleister):
Tobias Donaubauer, hackermecker.de
E-Mail: info@hackermecker.de | Tel: 0151 / 56207878
und
Auftraggeber (Kunde):
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Firma / Name: ______________________________________
Adresse: ___________________________________________
E-Mail: ____________________________________________
Telefon: ___________________________________________
Der Auftragnehmer führt für den Auftraggeber automatisierte Schwachstellen-Scans (keine Penetrationstests) auf den vom Auftraggeber benannten Webanwendungen, Domains oder APIs durch. Der Scan umfasst die Prüfung auf bekannte Sicherheitslücken gemäß OWASP Top 10 sowie gängige Schwachstellen wie SQL Injection, Cross‑Site Scripting (XSS), IDOR, fehlende Sicherheitsheader und Konfigurationsmängel. Auf Wunsch werden die Ergebnisse manuell verifiziert.
Genaue Bezeichnung der zu prüfenden Systeme (URLs, IPs, APIs):
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Der Auftraggeber versichert, dass er Eigentümer der genannten Systeme ist oder eine schriftliche Genehmigung des Eigentümers zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen besitzt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus fehlender Berechtigung resultieren.
Der Auftragnehmer führt folgende Leistungen aus (bitte ankreuzen):
☐ Basis Scan (249 €) – automatisiert, Kurzbericht
☐ Standard Scan (399 €) – automatisiert + manuelle Verifikation, detaillierter PDF-Bericht mit Handlungsempfehlungen, inkl. einem kostenlosen Retest innerhalb von 30 Tagen
☐ Individuelles Angebot (Preis auf Anfrage)
Die Bearbeitungszeit beträgt beim Basis Scan 2–3 Werktage, beim Standard Scan 3–5 Werktage (jeweils nach Eingang der schriftlichen Freigabe und aller notwendigen Zugänge).
Die Vergütung beträgt (netto, da Kleinunternehmer nach § 19 UStG): ___________ €. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei individuellen Angeboten gelten separate Zahlungsvereinbarungen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch die Durchführung der Scans entstehen, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor dem Scan ein aktuelles Backup der Systeme zu erstellen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für das vollständige Auffinden aller Schwachstellen.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt werdenden Informationen (insbesondere Scan-Ergebnisse, Berichte, Zugangsdaten) streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Auf Wunsch wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.
Die erstellten Berichte und Scans-Ergebnisse gehen mit vollständiger Zahlung der Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über. Der Auftragnehmer behält das Recht, die Ergebnisse für interne Qualitätszwecke zu nutzen, solange keine Rückschlüsse auf den Auftraggeber möglich sind.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers (Deutschland).